§ 23 EStG

§ 23 EStGPrivate Veräußerungsgeschäfte

Aufgrund häufiger Änderungen im Steuerrecht veröffentliche ich den § 23 EStG hier nicht. Nutzen Sie für die aktuelle Fassung den den untenstehenden Link zum § 23EStG.

Spekulationssteuer vermeiden:
Im Zusammenhang mit einer im Eigentum stehenden Immobilie bzw. von Grundbesitz sollten Sie die in § 23 EStG genannten Fristen prüfen.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie diese Immobilie verkaufen oder im Zusammenhang mit einem Auszug an den anderen (Ex)Ehepartner übertragen wollen.
Achtung:
Die Fristen sind ggf. an den Auszugstermin des einen Ehepartners aus der Immobilie gebunden.

Es ist daher aus steuerlicher Sicht stets !!! sinnvoll, den Steuerberater bereits VOR DEM AUSZUG hinsichtlich der konkreten Fristberechnung zu konsultieren (Vermeidung Spekulationssteuer).

Aus der Verletzung der in §23 EStG genannten Fristen kann für Sie
eine (meist unerwartete) steuerliche Belastung resultieren, die Sie aber bei Beachtung der Fristen im Vorfeld noch in der Hand haben.
Anwalt: 0331- 7400 0077