Unterhaltsvorschuss für Kinder

Unterhaltsvorschuss Potsdam für Kinder 2024

Unterhaltsvorschuss für Kinder:
Insbesondere Alleinerziehende in der Region Potsdam stehen aufgrund der Trennung regelmäßig vor dem Problem, dass der andere Elternteil seinem Anteil am Kindesunterhalt weder durch qualifizierte Erziehungszeit (Umgang) noch durch regelmäßige Zahlung des Kindesunterhalt leistet.

Damit das Geld nicht knapp wird und Kinder leiden:
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können für die unterhaltsberechtigten Kinder einen „Unterhaltsvorschuss“ als staatliche Leistung beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Mit diesem Antrag kann der erziehende Elternteil (bei dem das Kind dauerhaft lebt) die unterhaltsrechtlichen Ansprüche des Kindes unkompliziert durchsetzen, ohne selbst in Streit mit dem anderen Elternteil zu geraten. Die Jugendämter sind zur Beratung verpflichtet.

Die gesetzliche Regelungen wurden im Juli 2017 neu gefasst. Dort wurde der Anspruch zeitlich und der Höhe nach bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres ausgeweitet. Die Zahlbeträge werden jährlich angepasst.


Unterhaltsvorschuss 2024 – für Kinder beantragen

Der Unterhaltsvorschusses als Leistung des Staates an das Kind ist über das Jugendamt zu beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2024 monatlich:

  • Kind bis 5 Jahren bis zu 230 Euro monatlich.
  • Kind von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro monatlich.
  • Kind von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro monatlich.> Kinder von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – umgangs-sprachlich Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende) benötigt ODER dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug durch Mitarbeit mindestens 600 Euro brutto verdient. Details erfahren Sie bei Ihrem Jugendamt. Für 2024 wurde der Unterhaltsvorschuss deutlich erhöht.
  • Achtung: Für Geringverdiener kann es interessant sein, neben dem Kindergeld auch den „Kinderzuschlag“ zu beantragen. Details bei Ihrem Jugendamt bzw. der Arbeitsagentur – lassen Sie sich dort kostenlos beraten.

Unterhaltsvorschuss Potsdam – beim Jugendamt beantragen

Alleinerziehende wenden Sie sich wegen der ausstehenden Unterhaltsleistungen direkt an das zuständige Jugendamt. Ein schriftlicher Antrag auf diese staatliche Leistung beim zuständigen Jugendamt ist notwendig. Lassen Sie sich im Vorfeld beim Jugendamt zur Höhe und bei den Antragsformularen beraten. Das Jugendamt gewährt dem alleinerziehenden Elternteil im Aussenverhältnis (für das Kind) den Unterhaltsvorschuss und rechnet (je nach Einkommen des anderen Elternteils) mit dem anderen Elternteil direkt ab. Dies entlastet den erziehenden Elternteil von den häufigen Konflikten um die Unterhaltsleistung entlastet und sichert einen stetigen Geldzufluß für das Kind. Bleibt der andere Elternteil zahlungsunwillig ist es Aufgabe des Jugendamtes bzw. Landkreises, die Einziehung der Gelder beim anderen Elternteil zu bewerkstelligen. Losgelöst von diesem Streit ist der Geldzufluss für das Kind gesichert.



Rechtliche Regelungen zum Unterhaltsvorschuss 2024


Kindergeld 2024 – in Potsdam beantragen

Vergessen Sie nicht, das Kindergeld zu beantragen, da das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend bezahlt wird.  Zuständig ist die Familienkasse Potsdam (bei der Arbeitsagentur) . Telefon +49 331880-2222.

Kinderzuschlag 2024 beantragen

Bei sehr niedrigen Einkommen kann evtl. zusätzlich zum Kindergeld der sogenannte Kinderzuschlag beantragt werden, der faktisch das Kindergeld erhöht.  Zuständig ist die Familienkasse Potsdam. 2024 wurde der Kindergeldzuschlag deutlich erhöht.

Regional zuständig ist meist die Familienkasse Potsdam; weitere Infos mit diesem Link


Infotool Familie

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf der Webseite „Infotool Familie“ eine interessante App bereit,
mittels derer Sie in wenigen Schritten Ihre Ansprüche auf staatliche Familienleistungen ermitteln können.


 

Anwalt: 0331- 7400 0077