Scheidung Stahnsdorf

Scheidung mit Wohnsitz Stahnsdorf

Bei Scheidung in Stahnsdorf ist meist das Familiengericht Potsdam zuständig. Dies gilt, wenn Sie und ihre minderjährigen Kinder in 14532 Stahnsdorf oder den Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst, Sputendorf wohnen.

Denken Sie über eine schnelle Scheidung nach?

Wussten Sie, dass Sie beim Familiengericht die Scheidung nur wirksam über einen Rechtsanwalt beantragen können?

Voraussichtlich ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam für Sie zuständig. In Potsdam finden Sie auch mein Büro – in zentraler Lage.
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Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel zunächst der Aufenhaltsort der minderjährigen Kinder!

Schnelle Scheidung in Stahnsdorf - Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung
Wer kann den Scheidungsantrag stellen
Jeder der Ehegatten kann die Scheidung beantragen. Nach den gesetzlichen Regeln (§114 FamFG) ist der Scheidungsantrag stets durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einzureichen. Scheidung Stahnsdorf
Welches Familiengericht ist örtlich zuständig bei Scheidung Stahnsdorf
Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel zunächst der Aufenhaltsort der minderjährigen Kinder!
Im Scheidungsfalle richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts (Amtsgericht) nach § 122 FamFG.
Für den gewöhnlichen Aufenthaltsort Stahnsdorf ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam zuständig. Umgangssprachlich wird das Familiengericht Potsdam gelegentlich auch als Scheidungsgericht Stahnsdorf bezeichnet – und so bei Google gesucht.

Prüfschema zur Ermittlung des zuständigen Gerichts (in dieser absteigenden Rangfolge): >> Ausschließlich zuständig ist:

  1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn ein Ehegatte bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Meine Aufgaben
Als Anwältin im Familienrecht prüfe ich für Sie alle Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung. Ich reiche Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie örtlich zuständigen Familiengericht ein und betreue Sie umfassend bei bei Ihrer Scheidung und den damit verbundenen familienrechtlichen Angelegenheiten bei der Scheidung Stahnsdorf.
Wann kann ein Scheidungsantrag (Antrag auf Scheidung der Ehe oder Lebenspartnerschaft) gestellt werden
Als Voraussetzung für die Scheidung finden sich folgende gesetzliche Regelungen
(§ 1565 BGB – Scheitern der Ehe):

  1. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
  2. Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

(§ 1566 BGB – Vermutung für das Scheitern):

  1. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
  2. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

(§ 1567 BGB – Getrenntleben):

  1. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
  2. Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

Im Regelfall müssen die Ehegatten also mindestens seit einem Jahr getrennt leben bzw. keine häusliche Gemeinschaft mehr führen.

Welche Unterlagen sind für ein Scheidungsverfahren (mindestens) notwendig
  1. Mindestens Heiratsurkunde bzw. Stammbuch im Original oder in beglaubigter Kopie
  2. Sofern vorhanden: Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
  3. Mindestens die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare für den Versorgungsausgleich (Fragebogen des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich)
  4. Sofern vorhanden: Eheverträge und/oder (notarielle) Scheidungsfolgenvereinbarungen
  5. Sofern vorhanden: Regelungen zwischen den Ehegatten über Kindschaftssachen (z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht), den Unterhalt, den Versorgungsausgleich, die Ehewohnung nebst Hausrat bzw. Inventar und ggf. andere Vereinbarungen der Ehegatten
  6. Je nach Einkommen das ausgefüllte und unterzeichnete amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe
  7. Mindestens: Die Vollmacht für mich als Ihre Rechtsanwältin

Im Falle einer streitigen Scheidung Stahnsdorf kann dann die Vorlage weiterer Unterlagen beim Familiengericht erforderlich werden.

Wie läßt sich die Scheidung konkret beschleunigen
Wie und ob sich die Scheidung Ihrem konkreten Falle zu einer Schnellscheidung beschleunigen läßt und mit welchen Mindestfristen Sie rechnen müssen, erfahren Sie nach meiner Analyse Ihrer Situation im Rahmen der „Erstberatung zum Festpreis. Dort stellen wir die Weichen für eine schnelle Scheidung Stahnsdorf.
Was kostet der Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren
  • Die Kosten des Scheidungsverfahrens hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab.
  • Trägt Ihre Rechtsschutzversicherung (Teile) der Anwaltskosten? Befragen Sie Ihren Vertrag oder Ihren Versicherungsmakler.
  • Kleines Einkommen, Arbeitslos, Geringverdiener oder Empfänger staatlicher Leistungen?
    Auch im Scheidungsfall gibt es bei kleineren Einkommen staatliche Hilfe zur Tragung der Gerichts- und Anwaltskosten im Scheidungsfall.
    Eventuell haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch das Amtsgericht. Je nach Einkommen wird ein Zuschuß oder ein Darlehen gewährt.
    Im Internet finden Sie unter www.pkh-rechner.de einen kostenlosen Rechner, der Ihre Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe überschlägig ermittelt.
    Bitte lassen Sie sich im Vorfeld einer Terminsvereinbarung von ihrem zuständigen Amtsgericht zum Thema Verfahrenskostenhilfe beraten (Amtsgericht Potsdam Tel. 0331/2017-2264).
  • Die Höhe der voraussichtlichen Scheidungskosten können wir auf der Basis Ihrer Daten (Einkommen, Unterhalt, Vermögen etc.) im Rahmen einer Erstberatung bei mir gemeinsam ermitteln.
  • Ratenzahlung der Anwaltskosten im Scheidungsverfahren können wir vereinbaren.
Online-Scheidung Stahnsdorf?
Als Familienanwältin empfehle ich einen Beratungstermin „Auge in Auge“ in meiner Kanzlei in zentraler Lage von Potsdam. Dies vereinfacht und beschleunigt Ihre Scheidung deutlich . Anschließend wickeln wir die weitere Scheidung zügig online unter Einsatz von Telefon, E-Mail und Internet ab.

 

Heike-Maria Bretschneider |  Rechtsanwältin im Familienrecht
Schopenhauerstraße 19a  |  14467 Potsdam

Tel. 0331 – 740 000 77
E-mail: bretschneider-familienrecht-potsdam@web.de

Haben Sie Beratungsbedarf zum Thema „Trennung Scheidung Stahnsdorf?“

Stahnsdorf Scheidung- Familienrecht für Stahnsdorf aus Potsdam – Stahnsdorf Schnellscheidung – erfahrener Familienrechtsanwalt

Anwalt: 0331- 7400 0077