Scheidung Geltow

Scheidung mit Wohnsitz Geltow oder Wildpark-West

Bei Scheidung Geltow ist meist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam zuständig. Dies gilt jedenfalls, wenn Sie und ihre minderjährigen Kinder in 14548 Geltow oder Wildpark-West wohnen.

Denken Sie über eine schnelle Scheidung nach?

Wussten Sie, dass Sie die Scheidung beim Familiengericht nur wirksam über einen Rechtsanwalt beantragen können?
Voraussichtlich ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam für Sie zuständig.
In Potsdam finden Sie auch mein Büro. Rufen Sie mich an unter Tel: 0331- 740 000 77.  |  Kontakt

Schnelle Scheidung in Geltow – Voraussetzungen

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Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel zunächst der Aufenhaltsort der minderjährigen Kinder!
Im Scheidungsfalle richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts (Amtsgericht) nach § 122 FamFG.
Für den gewöhnlichen Aufenthaltsort Geltow oder Wildpark-West ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam zuständig. Bei Google wird oftmals nach Scheidungsgericht Geltow oder Familiengericht Geltow bzw. Wildpark-West gesucht. Räumlich zuständig ist hier aber das Familiengericht Potsdam.

Prüfschema zur Ermittlung des zuständigen Gerichts (in dieser absteigenden Rangfolge): >> Ausschließlich zuständig ist:

  1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn ein Ehegatte bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Als Anwältin im Familienrecht prüfe ich für Sie alle Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung. Ich reiche Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie örtlich zuständigen Familiengericht ein und betreue Sie umfassend bei bei Ihrer Scheidung und den damit verbundenen familienrechtlichen Angelegenheiten bei der Scheidung in Geltow.

Als Voraussetzung für die Scheidung finden sich folgende gesetzliche Regelungen

(§ 1565 BGB - Scheitern der Ehe):

  1. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
  2. Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

(§ 1566 BGB - Vermutung für das Scheitern):

  1. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
  2. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

(§ 1567 BGB - Getrenntleben):

  1. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
  2. Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

Im Regelfall müssen die Ehegatten also mindestens seit einem Jahr getrennt leben bzw. keine häusliche Gemeinschaft mehr führen.

Wie und ob sich die Scheidung Ihrem konkreten Falle zu einer Schnellscheidung beschleunigen läßt und mit welchen Mindestfristen Sie rechnen müssen, erfahren Sie nach meiner Analyse Ihrer Situation im Rahmen der "Erstberatung zum Festpreis". Dort stellen wir die Weichen für eine schnelle Scheidung Schwielowsee.

  • Die Kosten des Scheidungsverfahrens hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab.
  • Trägt Ihre Rechtsschutzversicherung (Teile) der Anwaltskosten? Befragen Sie Ihren Vertrag oder Ihren Versicherungsmakler.
  • Kleines Einkommen, Arbeitslos, Geringverdiener oder Empfänger staatlicher Leistungen?
    Auch im Scheidungsfall gibt es bei kleineren Einkommen staatliche Hilfe zur Tragung der Gerichts- und Anwaltskosten im Scheidungsfall.
    Eventuell haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch das Amtsgericht. Je nach Einkommen wird ein Zuschuß oder ein Darlehen gewährt.
    Im Internet finden Sie unter www.pkh-rechner.de einen kostenlosen Rechner, der Ihre Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe überschlägig ermittelt.
    Bitte lassen Sie sich im Vorfeld einer Terminsvereinbarung von ihrem zuständigen Amtsgericht zum Thema Verfahrenskostenhilfe beraten (Amtsgericht Potsdam Tel. 0331/2017-2264).
  • Die Höhe der voraussichtlichen Scheidungskosten können wir auf der Basis Ihrer Daten (Einkommen, Unterhalt, Vermögen etc.) im Rahmen einer Erstberatung bei mir gemeinsam ermitteln.
  • Ratenzahlung der Anwaltskosten im Scheidungsverfahren können wir vereinbaren.

Ich empfehle Ihnen einen Beratungstermin "Auge in Auge" in meiner Kanzlei in zentraler Lage von Potsdam. Dies vereinfacht und beschleunigt Ihre Scheidung deutlich . Anschließend wickeln wir die weitere Scheidung zügig online unter Einsatz von Telefon, E-Mail und Internet ab.

Heike-Maria Bretschneider |  Rechtsanwältin im Familienrecht
Schopenhauerstraße 19a  |  14467 Potsdam

Tel. 0331 – 740 000 77          | Kontakt
E-mail: bretschneider-familienrecht-potsdam@web.de

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Dann vereinbaren Sie eine „Erstberatung“.

Scheidung Geltow oder Wildpark-West – Familienrecht für Geltow aus Potsdam -Geltow Schnellscheidung – erfahrener Familienrechtsanwalt

Geltow und Wilpark-West gehören zu 14547 Schwielowsee mit den Ortsteilen Ferch, Caputh, Alte Dorfstelle, Baumgartenbrück, Flottstelle, Franzensberg, Groß Wentorf, Kammerode, Kemnitzerheide, Klein Wentorf, Mittelbusch, Neue Scheune und Schmerberg

Anwalt: 0331- 7400 0077