Unterhalt

Unterhalt 2024 neu berechnen – FamilienunterhaltUnterhalt während der EheTrennungsunterhalt – Ehegattenunterhalt – nachehelicher Unterhalt – Unterhalt unter Lebenspartnern – Kindesunterhalt – Kindergeld 2024

Besteht nach dem Gesetz überhaupt ein Unterhaltsanspruch und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Welche Voraussetzungen muss ich persönlich erfüllen?
Wie hoch genau sind die Ansprüche von mir und meinen Kindern?
Ab wann und in welcher Höhe kann der Unterhalt für welchen Zeitraum geltend gemacht werden? Wie lange muss er gezahlt werden; wann darf gekürzt werden?
Was passiert bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit?

Wieviel muss ich bezahlen – wird überhaupt Geld eine Zahlung?
Und ab wann ist der Unterhaltsempfänger wie zur Erwerbstätigkeit verpflichtet?

Unterhalt 2024: Maßgeblich ist immer der individuelle bzw. konkrete Bedarf, den es zu ermitteln gilt. Im Land Brandenburg sind für die Unterhaltsermittlung die „Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes ab dem 01.01.2024“ anzuwenden.
Für die minderjährige Kinder werden sich 2024 der Mindestunterhalt und die Bedarfssätze beim Kindesunterhalt erhöhen. Zugleich erhöht sich das (teilweise) anzurechnende Kindergeld. Ggf. ist der tatsächliche Bedarf zu berücksichtigen.

Im Rahmen meiner laufenden Beratung ermittele ich den Unterhaltsanspruch 2024 und eventuellen Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommenssituation und des Bedarfs.

Wie und von wem sollen die laufenden Kosten nach der Trennung getragen werden. Wie wird die Versorgung der Kinder sichergestellt?

Heike-Maria Bretschneider |  Rechtsanwältin im Familienrecht
Schopenhauerstraße 19a  |  14467 Potsdam

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